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   LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98   

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https://dejure.org/1998,4226
LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98 (https://dejure.org/1998,4226)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13.07.1998 - 9 Sa 36/98 (https://dejure.org/1998,4226)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - 9 Sa 36/98 (https://dejure.org/1998,4226)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung eines Geschäftsführers einer GmbH nach dessen Abberufung unter Berücksichtigung vorheriger Arbeitnehmertätigkeit; Arbeitsrechtliche Einordnung des Geschäftsführers

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsstellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1 § 626; GmbHG §§ 35 38
    Arbeitnehmerstatus: Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 169
  • NZA 1998, 1003
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehoben hat (vgl. nur BVerfGE 8, 274, 328; 12, 348), gilt auch beim Arbeitsvertrag in seinem Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Vertragsfreiheit.
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Arbeitnehmer sind aufgrund privatrechtlichen Vertrages oder eines ihnen gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienste eines anderen stehende zur Arbeit verpflichtete Personen (vgl. dazu insbesondere Hromadka, NZA 1997, 570 ff. mit ausführlichen Nachweisen; derselbe, DB 1998, 195 ff; BAG vom 19.11.1997, DB 1998, 624 ), während es auf das Selbstverständnis der zu beurteilenden Personen nicht ankommt.
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Als Arbeitnehmer kann nur derjenige angesehen werden, der seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt und in diese integriert ist (BAG, DB 1992, 742 ), Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich besonders daran, daß der Arbeitgeber befugt ist, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen sowie arbeitsbegleitende Verhaltensregeln aufzustellen.
  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Auch hat das Bundesarbeitsgericht in einer späteren Entscheidung (NZA 1994, 212 = AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979) es dahingestellt sein lassen, ob es diese Auffassung weiter vertritt, hat jedoch angedeutet, daß eher eine Vermutung dafür spreche, daß Parteien, die einen neuen Dienstvertrag abschließen, damit im Zweifel den alten Arbeitsvertrag aufheben wollen (siehe dazu auch BAG vom 7.11.1996, NZA 1997, 677 ff.).
  • BGH, 10.02.1992 - II ZR 23/91

    Gerichtsstand bei fehlerhafter Erfüllung von GmbH-Geschäftsführerpflichten

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Der Geschäftsführer einer GmbH hat nach der heute anerkannten Trennungstheorie (vgl. nur BGHZ 78, 82, 85; BGH, NJW-RR 1992, 800 ; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG , 16. Aufl. 1995, § 35 Rdn. 9 m.w.N.) eine Doppelstellung inne.
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Der Geschäftsführer einer GmbH hat nach der heute anerkannten Trennungstheorie (vgl. nur BGHZ 78, 82, 85; BGH, NJW-RR 1992, 800 ; Baumbach/Hueck/Zöllner, GmbHG , 16. Aufl. 1995, § 35 Rdn. 9 m.w.N.) eine Doppelstellung inne.
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 330/84

    GmbH-Geschäftsführer: Kündigung - sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, beim Fehlen einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung hinsichtlich des ursprünglichen Anstellungsvertrages sei im Zweifel anzunehmen, daß der Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Bestellung nicht endgültig den bisher erworbenen Bestandschutz eines Arbeitsverhältnisses aufgeben wolle, ohne dafür einen finanziellen Ausgleich durch eine höhere Vergütung zu erhalten (vgl. BAGE 49, 81 = NZA 1986, 792 ).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Die gesetzliche Regelung enthält jedoch eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die auch bei der Abgrenzung eines Arbeitnehmers von einem freien Mitarbeiter Beachtung finden muß (BAG, DB 1994, 787 ; LAG Berlin, AP Nr. 50 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Auch hat das Bundesarbeitsgericht in einer späteren Entscheidung (NZA 1994, 212 = AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979) es dahingestellt sein lassen, ob es diese Auffassung weiter vertritt, hat jedoch angedeutet, daß eher eine Vermutung dafür spreche, daß Parteien, die einen neuen Dienstvertrag abschließen, damit im Zweifel den alten Arbeitsvertrag aufheben wollen (siehe dazu auch BAG vom 7.11.1996, NZA 1997, 677 ff.).
  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus LAG Berlin, 13.07.1998 - 9 Sa 36/98
    Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet dort seine Grenzen, wo die Parteien ein Beschäftigungsverhältnis, das sich nach seiner tatsächlichen Ausgestaltung und nach objektiver Wertung als Arbeitsverhältnis oder umgekehrt erweist, sachlich unrichtig als freies Mitarbeiterverhältnis bzw. Arbeitsverhältnis eingeordnet haben (BAG, DB 1977, 2459 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.01.1996 - 9 Sa 28/95

    Günstigkeitsvergleich einer einzelvertraglichen Vereinbarung mit einer

  • LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 43/97

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages mit dem Geschäftsführer einer GmbH

  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

    Aus dem Trennungsprinzip ergibt sich, daß die Vertragsbeziehung und die Organstellung einem selbständigen Schicksal folgen, so daß das Anstellungsverhältnis nicht zwingend mit der Organstellung endet (LAG Berlin v. 13.07.1998 - 9 Sa 36/98, NZA 1998, 1003, 1004; a.A. zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung mit einem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer OLG Düsseldorf v. 20.02.1992 - 6 U 118/91, DStR 1992, 1139, 1140).
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